In den letzten Tagen hat das Provinzkommando der Guardia di Finanza von Vicenza in der gesamten Provinz eine Stärkung des Geräts zur Bekämpfung der Phänomene der wirtschaftlichen und finanziellen Illegalität angeordnet: Insbesondere betrafen die Interventionen neben der Hauptstadt Berici die Hauptverbindungsadern der gesamten Provinz und der wichtigsten Stadtzentren, um Unternehmen, Händler, Handwerker und ganz allgemein Wirtschaftsakteure, die die Vorschriften einhalten, zu schützen.

An einem einzigen Tag waren zahlreiche Einsatzteams (sowohl in Uniform als auch in Zivil) im Einsatz, die rund 80 Fahrzeuge kontrollierten und über 150 Personen identifizierten, mit besonderem Augenmerk auf möglichen illegalen Handel und mit Unterstützung der Anti-Drogen-Hundeeinheit , um den Drogenhandel zu bekämpfen.

In diesem letzten Abschnitt wurden sowohl in der Hauptstadt – auch mit Unterstützung des örtlichen Polizeipersonals – als auch in Montecchio Maggiore verschiedene Kontrollen durchgeführt, die zur Beschlagnahmung mehrerer Dutzend Dosen des Betäubungsmittels Haschisch und Marihuana führten, was zu einer Beschlagnahmung von mehreren Dutzend Dosen des Betäubungsmittels Haschisch und Marihuana führte Berichterstattung an die örtliche Präfektur von n. 3 Personen, davon ein Minderjähriger, wegen Verstoßes gegen die Kunst. 75 des Präsidialdekrets 309/90.

In verschiedenen Gewerbebetrieben wurden zahlreiche Kontrollen hinsichtlich der Produktsicherheit und der Fälschungsbekämpfung durchgeführt, die dazu führten, dass in verschiedenen Gewerbebetrieben etwa 3.000 Artikel beschlagnahmt wurden, ohne dass die nach geltendem Recht vorgeschriebenen Mindestinformationen auf den entsprechenden Etiketten angegeben waren, darunter auch Haushaltswaren , Modeschmuck und Spielzeug (85), mit der Verhängung von Geldstrafen in Höhe von rund 5.000 Euro gegen die Inhaber der betroffenen Geschäfte sowohl in der Hauptstadt als auch in der Provinz.

Darüber hinaus wurde weiterhin die ordnungsgemäße Umsetzung regionaler und kommunaler Vorschriften zur Abschaltung von Unterhaltungsautomaten (sog. Spielautomaten) in „geschützten“ Zeitfenstern sowie zur Ausstellung von Quittungen und Steuerbescheinigungen in öffentlichen Einrichtungen und Einrichtungen überprüft Lokale Märkte.

Die Interventionen führten insbesondere dazu, dass gegen die Eigentümer von Gewerbebetrieben in den Gemeinden Bassano del Grappa, Schio, Montecchio Maggiore, Arzignano, Valdagno und Thiene Verwaltungsstrafen in Höhe von 15.000 Euro verhängt wurden, weil sie insgesamt gehalten hatten von 30 Unterhaltungsautomaten (Spielautomaten) funktionieren außerhalb der durch die geltenden Branchenvorschriften zulässigen Zeiten.

Darüber hinaus wurden sowohl in der Hauptstadt als auch in der Provinz zehn „illegale/irreguläre“ Arbeiter identifiziert, die jeweils auf einer Baustelle in der Stadt und in einem Restaurant in Montecchio Maggiore beschäftigt waren.

Die Kontrollen wurden auch hinsichtlich der korrekten Aufbewahrung elektronischer Belege durchgeführt, wobei neben der Feststellung mehrerer Verstöße aufgrund der unterlassenen Speicherung der Belege in einem Fall auch die unterlassene Installation der Registrierkasse beanstandet wurde.

Darüber hinaus meldete die Fiamme Gialle im Rahmen der durchgeführten Kontrollen dem AG Nr. 2 Personen wegen illegalem Aufenthalt im Staatsgebiet, einer wurde im Bahnhof Bassano del Grappa identifiziert, der andere auf dem Wochenmarkt in Arzignano. Im letzten Fall wurde auch der Inhaber des Unternehmens, das ihn illegal beschäftigt hatte, an die AG verwiesen.

Schließlich führten die Soldaten der Firma Schio mit der Unterstützung des Personals der Regionalagentur für Umweltschutz und Prävention Venetiens eine Inspektion auf einem Firmengelände durch, das einem Bauunternehmen in der Provinz Berica gehörte.

Am Ende der Inspektion wurde das Vorhandensein großer Säcke mit Abfallmaterial (Nylon, leere Spraydosen, Papier, Kunststoff) festgestellt, die in großen Mengen abgelagert waren, nicht vor der Einwirkung von Witterungseinflüssen geschützt waren und auf pflanzlichem Boden abgelagert waren Es wurde das Vorhandensein großer Mengen potenziell gefährlichen Materials (Abfälle aus Steinwolle/Isolierglas) festgestellt.

Da die Kriminalitätshypothese in Art. 256, Absätze 1 und 2 des Gesetzesdekrets 152/2006 und spätere Änderungen und Ergänzungen, wurde auf Initiative Nr. 16 einer vorbeugenden Beschlagnahme unterzogen. 2 Säcke mit Abfallmaterial, der Bereich, in dem sie illegal gelagert wurden, sowie Meldung der beiden Verantwortlichen an die Justizbehörde von Vicenza.

Im Großen und Ganzen handelt es sich um Interventionen, die darauf abzielen, sicherzustellen, dass die Gemeinschaft als Ganzes sowie ehrliche Unternehmer, Wirtschaftsbeteiligte und Arbeitnehmer eine Zeit der Ruhe in voller wirtschaftlicher und finanzieller Legalität, einschließlich derjenigen, die mit der Verletzung von Umweltgesetzen verbunden sind, erreichen können den natürlichen Lebensraum und die landschaftlichen Schönheiten von Vicenza gefährden und sich in den kommenden Wochen noch weiter fortsetzen.

Es wird dargelegt, dass die Schuld der in der Sache untersuchten Personen unter Beachtung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung unter Bezugnahme auf strafrechtlich relevante Tatbestände erst dann endgültig geklärt wird, wenn es zu einer unwiderruflichen Verurteilung kommt.

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