G.Matica. Gerätebeschlagnahme § 6a: „Im Zweifelsfall empfehlen wir direkte Rücksprache mit den Herstellern“

(Jamma) In einer Mitteilung an die Redaktion gibt der Glücksspielkonzessionär G.Matica Folgendes bekannt: „Unter Bezugnahme auf das, was gestern von Jamma.it bezüglich der Operation der beweiskräftigen Beschlagnahme von Paragraph-6-Geräten durch die Guardia di Finanza veröffentlicht wurde …

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