Am 2. Mai 2022 wurde der Prozess gegen einen Vergnügungsautomatenbetreiber, der wegen der Straftaten der Verwendung und Verbreitung gefälschter Marken und der Entgegennahme gestohlener Waren angeklagt war, mit einem Freispruch, da die Tat kein Verbrechen darstellt, eröffnet.
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