Die Verbrauchsteuer-, Zoll- und Monopolbehörde teilt in einer besonderen Mitteilung im Anschluss an die gestern veröffentlichte Entscheidung des Direktors mit, dass „ab dem 15. April nächsten Jahres die Eintragung in die Liste der in Artikel 1 Absatz 82 des Gesetzes genannten Themen erneuert werden kann.“ …
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