Mit Urteil vom 19. Februar lehnte der Staatsrat die Berufung eines Unternehmers gegen die Entscheidung der TAR bezüglich stündlicher Beschränkungen für den Betrieb von Spielautomaten ab.

Mit einer Bestimmung vom 15. Oktober 2014 hat die Stadt Mailand festgelegt, dass die Tätigkeit des Sammelns von Wetten mithilfe der in Art. 110, Absatz 6, RD 18. Juni 1931, Nr. 773 (TULPS) war täglich, auch an Feiertagen, ausschließlich von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 18:00 bis 23:00 Uhr gestattet.

Mit einer Berufung vor dem regionalen Verwaltungsgericht der Lombardei focht der Eigentümer einer öffentlichen Spielhalle in Mailand die oben genannte Bestimmung an und folgerte:

– die Nichtanrechnung der festgelegten stündlichen Beschränkungen auf die in der Kunst genannte Leistung. 50, Absatz 7, Gesetzesdekret vom 18. August 2000, Nr. 267 (TUEL);

– das Fehlen einer Untersuchung und Begründung der angefochtenen Bestimmung;

– Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns.

Mit Satz Nr. Mit Beschluss Nr. 550 vom 13. März 2019 wies das regionale Verwaltungsgericht der Lombardei die vorgeschlagene Berufung zurück, nachdem es die Unzulässigkeit der vorgeschlagenen Berufung aufgrund mangelnden Interesses festgestellt hatte.

Der Unternehmer wandte sich an den Staatsrat.

Für das CDS „zu Maßnahmen zur Begrenzung der Öffnungszeiten von Spielhallen zur Bekämpfung und Prävention von Spielsucht hat die Verwaltungsrechtsprechung stets die Notwendigkeit einer angemessenen Untersuchung auf der Grundlage einer konkreten Analyse der Ausbreitung des Phänomens Spielsucht in“ bekräftigt das territoriale Bezugsgebiet.

Im vorliegenden Fall ergibt sich die Angemessenheit der von der Gemeinde Mailand im Rahmen des Erlasses der angefochtenen Bestimmung durchgeführten Untersuchung aus deren Begründung, wenn ausdrücklich auf die SerT-Daten Bezug genommen wird [„Angesichts der Tatsache, dass im SerT (Drug Addiction Services) der Suchtabteilung der ASL von Mailand fast dreihundert Menschen von Spielpathologien betroffen sind, mit einem Anstieg von jeweils 40 % in den letzten drei Jahren, wird die Zahl auf 2.500 1e-Personen geschätzt.“ die Pflege brauchen“], enthalten im Bericht der Region Lombardei, Generaldirektion für Familie, soziale Solidarität und Freiwilligenarbeit am "Pathologisches Glücksspiel. Analyse der vom SER.T im Jahr 2013 durchgeführten Aktivitäten, die einen deutlichen Anstieg der Zahl der wegen Spielsucht behandelten Patienten zwischen den Jahren 2010 und 2013 in der Region Mailand zeigt.

Darüber hinaus hatte die TAR selbst bereits in ihrem Urteil vom 8. Juli 2015, Nr. 1568, über die Angemessenheit der von der Mailänder Verwaltung durchgeführten Untersuchung entschieden. 11, Prüfung einer ähnlichen Beschwerde gegen dieselbe Bestimmung, die Gegenstand des Urteils ist (Urteil, das nach dem Dekret des Präsidenten dieser Sektion vom 2021. November 2011, Nr. XNUMX, das die Berufung auf Befreiung für erloschen erklärte, rechtskräftig wurde).

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