„Der Staatsrat hielt mit zwei Urteilen die Grundlage für unbegründet und wies daher alle Berufungsbegründungen zurück, die von zwei Bingohallen-Konzessionären, „Jackpotalto“ Srl und „Napoli Bingo“ Srl, gegen ebenso viele Urteile der Campania TAR vorgebracht wurden …

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