Der Betrieb von Spielautomaten (Slots) in einer Bar erfüllt nicht das Erfordernis der Gelegenheitstätigkeit, da es sich um eine gewohnheitsmäßig ausgeübte Tätigkeit handelt, wenn auch nicht ausschließlich und ohne Nebenverhältnis zur Haupttätigkeit. Dies bekräftigt die Steuerkommission…
Startseite Unterhaltungsausrüstung Latium Tax Commission: Slots in der Bar sind keine gelegentliche Aktivität, Sammlungen...