Absatz 7: Nach Ablauf der Stillhaltefrist in der Europäischen Kommission bewegen wir uns auf den Ministerialerlass zu technischen Vorschriften zu

(Jamma) – Die Stillhaltefrist des Projekts betreffend die „Technischen Regeln für Unterhaltungs- und Vergnügungsautomaten gemäß Art. 110, Absatz 7, des Königlichen Erlasses vom 18. Juni 1931, Nr. 773 und …

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