Absatz 7. Erklärung des Ruhens der Zulassung bis zum 31. Dezember

(Jamma) Der 31. Dezember ist die jährliche Frist für die Vorlage der „Erklärung der vorübergehenden Aussetzung der Genehmigung für die Inbetriebnahme der Geräte gemäß Absatz 7 von Art. 110 TULPS, in der Praxis, um die Rückgabe der Nulla Osta vorzusehen der Geräte nach Absatz 7, für die die ISI für 2014 nicht bezahlt werden soll.

Um die Steuer auch für nicht installierte Geräte nicht für das ganze Jahr 2014 zahlen zu müssen, muss sich der Betreiber daher an das Verfahren des Rundschreibens Nr. 2/Spiele/ADI/2005 Aams; Das heißt, er muss für jedes Gerät die entsprechende Inbetriebnahmegenehmigung (im Original) bis Ende des Jahres an das zuständige Aams Territorial Office zurücksenden und außerdem das Formular 3-C7 zusammen mit der für die Erstellung der erforderlichen IT-Anwendung vorlegen CD-ROM oder andere Computerunterstützung, die die Liste und Informationen der Geräte enthält, für die die Aussetzung der oben genannten Freigabe beantragt wird.

Die Verwaltung stellt eine Verwahrungsbescheinigung aus, die den „Zustand“ des Geräts mit Angabe des Verwahrungsorts (Lager) während der Deinstallation bescheinigt, der vom Inhaber des Unbedenklichkeitsdokuments erklärt wurde.

Zu beachten ist auch, dass bei einem Wiedereinbau eines Gerätes vor dem 1. März 2014 zur Rückerlangung der ursprünglichen Erlaubnis die Steuer mit Anwendung der pauschalierten Besteuerungsgrundlage für das gesamte Jahr 2014 zu entrichten ist.

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