Das Regionale Verwaltungsgericht der Lombardei (Vierte Sektion) wies die gegen die Gemeinde San Giuliano Milanese (MI) eingelegte Beschwerde mit Urteil ab, die die Aufhebung der Verordnung der Gemeinde, mit der er zusammenarbeitete, unter Aussetzung der Aussetzung beantragt hatte angedeutet …

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