(Jamma) Die durch Verordnung des Bürgermeisters festgelegten Fristen für Spielhallen, die eine Öffnung von 10 bis 1 Uhr des Folgetages vorsahen, bleiben gültig. Die fünfte Sektion des Staatsrates nahm die Berufung der Stadt Mailand an, die die Einhaltung der Verordnung über die Öffnungszeiten der Spiel- und Wettsäle forderte.
Mit dieser Erklärung, die die Entscheidung des Tar aufhebt, bekräftigt der Staatsrat: „Die Liberalisierung der Öffnungszeiten von Geschäften gilt nicht für Casinos, die gemäß Art. 88 der TULPE".
Die Wirksamkeit der in der Bürgermeisterverfügung vom 29. Januar 2013 enthaltenen Fahrplanregelung für diese Tätigkeit wird damit bestätigt