Kassation. Unregelmäßige Spielautomaten, wenn der Verstoß nur administrativ geahndet werden sollte

(Jamma) Der Kassationsgerichtshof hat die Berufung von zwei Kaufleuten zurückgewiesen, die des Glücksspielverbrechens für schuldig befunden wurden, weil sie fünf irreguläre Glücksspielautomaten in ihren Geschäftsräumen installiert hatten. Die beiden Kaufleute haben Kassationsbeschwerde wegen des Verstoßes eingelegt…

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