Nach Ansicht der Kassationsrichter haftet der Betreiber von Spielautomaten, der die Stabilitätsgebühr nicht an den Netzkonzessionär zahlt, für das Verbrechen der Unterschlagung. Darin heißt es: „Der vorlegende Richter hat bei der Integration – mit einer rechtlichen Beurteilung – ...
Startseite Unterhaltungsausrüstung Kassation. Spielautomaten: Der Manager, der die Stabilitätsgebühr nicht zahlt, verpflichtet die...