Der Kassationsgerichtshof bekräftigt die Verantwortung des Eigentümers einer öffentlichen Übung für den Fall, dass die Unregelmäßigkeit der Geräte festgestellt wird. Für die Richter „Absatz 9, lett. c) der Kunst. 7 der TULPS sieht vor: „Jeder im Gebiet …

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelBelgien. Spielhallen werden erst am 1. Juli wieder geöffnet. 50 Millionen Umsatzeinbußen und 2.000 Arbeitsplätze durch den Lockdown gefährdet
Nächster ArtikelLotto und 10eLotto: die Gewinne des Wettbewerbs n. 74 von 2020