Kassation. Der „ahnungslose“ Direktor einer Verwaltungsgesellschaft, der die PREU nicht zahlt, ist nicht schuldig

(Jamma) In Bezug auf Konkursdelikte und insbesondere betrügerische Konkurse gilt der Grundsatz, dass der amtierende Direktor für die vom De-facto-Direktor begangenen Verbrechen strafrechtlich verantwortlich ist, nicht ausschließlich aufgrund der formellen Position innerhalb des Unternehmens, sondern in …

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelMATE 2016: Mobile Anwendungen, ein effektives Tool für Unternehmen
Nächster ArtikelDie TAR setzt die Bestimmung zum Widerruf der Slot- und vlt-Genehmigung in der Gemeinde Bozen bis zur Ratskammer aus