Das Kassationsgericht beendet (zumindest vorerst) den Streit zwischen den Eigentümern einer piemontesischen Slot-Halle und der Eigentumswohnung, die ihre Schließung anstrebt.

Mit Beschluss vom Januar 2024 hob die Zweite Zivilsektion das Urteil des Berufungsgerichts von Turin auf, das die von den Eigentümern einer Slot-Halle eingelegte Anfechtung gegen das Urteil des Gerichts von Vercelli, das die Berufung zurückgewiesen hatte, zurückgewiesen hatte Kunst. 1137 cc des Versammlungsbeschlusses der XXX-Eigentumswohnung und hatte stattdessen die Widerklage der beklagten Eigentumswohnung angenommen, die darauf abzielte, die von XXX, Eigentümerin der Immobilieneinheit im Besitz der XXXX-Gesellschaft, ausgeübte Spielzimmeraktivität zu stoppen, da diese in war Konflikt mit der Kunst. 1 der Verordnung
Eigentumswohnung. In dieser Verordnung heißt es: „Das Gebäude ist für Wohnzwecke und Büros, Geschäfte sowie gewerbliche Büros bestimmt.“ Der Beschluss vom 21. Mai 2012 hatte in
Insbesondere wurde beschlossen: „Die Eigentümer der Eigentumswohnungen beschließen einstimmig, mit Ausnahme von XXX (dagegen), ihren entschiedenen Widerstand gegen den Betrieb von Spielhallen, Restaurants und/oder öffentlichen Plätzen mit der Verwaltung von
Getränke oder Speisen oder in jedem Fall mit Abendöffnung, also nach 20,00 Uhr, unabhängig davon, ob die Öffnung für alle oder für Mitglieder und/oder Mitglieder ist, sind sie es
in Ihrer Eigentumswohnung platziert werden, da dies einen Verstoß gegen die Kunst darstellen würde. 1 der Wohnungseigentumsordnung …“
Das Thema Decidendum betraf den Umfang dieses Beschlusses: Für den klagenden Miteigentümer hatte es eine nicht einstimmig angenommene Änderung von Artikel 1 der Verordnung zur Folge
eine weitere Beschränkung des Bestimmungsorts der Immobilieneinheiten hinzugefügt; Für die Eigentumswohnung wurde jedoch eine Klarstellung und keine Änderung der Regelungsbestimmung genehmigt, da eine „Spielzimmer“-Tätigkeit sicherlich nicht in die Typologie der „Geschäfte“ einbezogen werden konnte, die die Art. 1 der Verordnung erlaubt.

Für das Gericht gilt der von der Mehrheit der Versammlung vom 21. Mai 2012 angenommene Beschluss, der dieses Mal konkret das Verbot der Nutzung der Immobilieneinheiten für „Spielzimmer-, Restaurant- und/oder öffentliche Räumlichkeiten mit Getränkelieferung“ vorsah oder Essen oder auf jeden Fall mit Abendöffnung...", hatte keinen interpretativen Wert für den Stand der Technik. 1 der Verordnung, da sie in Wirklichkeit den Textinhalt dieser vorherigen Verordnung änderte und eine neue verbindliche Vorschrift vorschrieb, mit der die erlaubte Nutzung von „Geschäften“ den ausdrücklichen Ausschluss bestimmter spezifischer kommerzieller Aktivitäten vorsah.

Daher muss der Grundsatz gelten, dass die Änderung einer Klausel der Verordnung, die die Rechte von Eigentumswohnungen an ausschließlichen oder gemeinschaftlichen Grundstücken einschränkt, nur dann gültig ist, wenn sie mit der einstimmigen Verhandlungszustimmung der Teilnehmer der Gemeinschaft genehmigt wird, die vorliegen muss in schriftlicher Form ausgedrückt, in Übereinstimmung mit der Kunst. 1350 n. Chr. 4 cm³

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