Das Kassationsgericht bestätigte das Urteil des Berufungsgerichts von L'Aquila, das den Eigentümer einer Verwaltungsgesellschaft zur Zahlung einer Geldstrafe von 28.000 Euro verurteilt und der Gesellschaft vorwirft, Spielautomaten ohne die entsprechende Genehmigung genutzt zu haben.

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