Das Verwaltungsteam des Polizeipräsidiums Biella beschlagnahmte zwei Spielautomaten, die nicht den geltenden Vorschriften entsprechen und nicht über die obligatorische Verbindung zum Telematiknetz des von der Zoll- und Monopolbehörde autorisierten Händlers verfügen. An den Eigentümer und den Installateur, zusätzlich zur Beschlagnahme…

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige Artikel„E-Sport: Von Videospielen zu olympischen Sportarten“, die Eurispes-Konferenz. Die Teilnahme von Malagò (CONI) wird erwartet
Nächster ArtikelAugust Dekret. Die Kammer stimmt für das Vertrauen. Was sich für die Glücksspiel- und Wettbranche ändert