(Jamma) – „Protestieren ist innerhalb der durch die geltende Gesetzgebung zulässigen Grenzen ein verfassungsmäßig garantiertes Recht. Zu diesem Punkt gibt es keine Diskussion. Einen Grund zum Protest in der aktuellen Steuerbelastung von AWPs zu erkennen, die, wie auch der Rechnungshof feststellt, gefährdet…

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelJuventus, das Treble ist möglich: Auf Sisal Matchpoint gewinnen die schwarz-weißen Favoriten den Pokal, bei 1.82. RealMadrid 2
Nächster ArtikelSlot, Tar Abruzzo weist die Beschwerde gegen den Entfernungsmesser von Lanciano (CH) zurück, verweist sie aber an das Verfassungsgericht