Das regionale Verwaltungsgericht für Kalabrien (Abschnitt XNUMX) wies mit Beschluss die gegen das Polizeipräsidium von Cosenza eingelegte Berufung zurück, mit der die Aufhebung des Dekrets des Quästors von Cosenza, mit dem die Lizenz entzogen wurde, unter Vorbehalt der Aussetzung der Wirksamkeit beantragt wurde.
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