Mit einer Verordnung vom 23. Juni 2023 legt die Agentur der Einnahmen die Modalitäten für die Verwendung der Steuergutschrift als Ausgleich fest und legt dabei insbesondere die obligatorische Nutzung der Telematikdienste der Agentur der Einnahmen für die Beauftragung von F24-Vertretungen sowie die Fälle fest.

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