adm-Erweiterung „SiVinceTutto SuperEnalotto": Neuregelung der Zahlungen an das Finanzministerium

(Jamma) Die Zoll- und Monopolverwaltung gibt die Änderung der Regelung des Sonderwettbewerbs „SiVinceTutto SuperEnalotto": Neuregelung der Zahlungen an das Finanzministerium.

Die Kunst. 13 der Direktionsverordnung prot. Nr. 2011/39470/Giochi/Ena vom 20. Oktober 2011 wird wie folgt ersetzt "Artikel 13" die die Zahlungen der Konzessionäre an das Finanzministerium festlegt.

„Für jeden Wettbewerb – so der Text – rechnet der Lizenznehmer die Wetten ab und leistet die Zahlung an die Schatzkammer der Provinzialkammer des Staates Rom anlässlich der Abrechnungsreferenzwoche für den Wettbewerb und in der von der vorgeschriebenen Weise Direktionserlass vom 11. Juni 2009 , prot. N. 2009/21731/Giochi/Ena, veröffentlicht im Amtsblatt der Italienischen Republik vom 30. Juni 2009 n. 149, der Maßnahmen zur Regulierung der mit dem ENA-Glücksspiel verbundenen Finanzströme enthältlotto und sein komplementäres und optionales Spiel.

 

Die Einziehung der Wetten führt zu Zinsen zugunsten des Finanzamtes, auch für den für jedes Gewinnspiel zu berechnenden Teil des Jackpots, bezogen auf den Zeitraum zwischen der Auszahlung der Wetten und der Auszahlung des Steueranteils. Die Zinsen werden in dem Umfang und in der Art und Weise berechnet und gezahlt, wie dies in der in Absatz 2 genannten Direktionsverordnung vorgeschrieben ist.

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