Die Verbrauchsteuer-, Zoll- und Monopolbehörde stellte durch einen vom Generaldirektor Marcello Minenna unterzeichneten Direktionsbeschluss fest, dass „ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Bestimmung das Layout der Rückseite des Sofortlotteriescheins mit der Bezeichnung „Münzen …“ geändert werden muss.

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