Freigesprochen, oder vielmehr freigesprochen, um nicht strafrechtlich verfolgt zu werden, Inhaber eines Wettzentrums in der Provinz Agrigent, verteidigt vonAnwalt Marco Ripamonti.

Derselbe Angeklagte war ein Jahr zuvor wegen der gleichen Straftat des illegalen Sammelns von Wetten angeklagt worden und wurde mit der Begründung freigesprochen, dass dieser Tatbestand nicht vorliegt, da Beweise für Vermittlungstätigkeiten fehlen und diskriminierende Profile vorliegen, die der Position innewohnen des Buchmachers, mit dem eine Verbindung bestand.

Die Dissertation wurde von demselben Anwalt Marco Ripamonti vertreten, von dem er stets unterstützt wurde.

Der letztgenannte Verteidiger argumentierte im zweiten Prozess, dass es nicht möglich sei, angesichts derselben Tätigkeit, die im selben Geschäftsjahr durchgeführt wurde, aufgrund mehrerer Anzeigen wegen derselben Straftat mehrmals vor Gericht gestellt zu werden, wenn dies nicht gegen den Grundsatz verstoße ne bis in idem, das es verbietet, wegen derselben Straftat zweimal vor Gericht gestellt zu werden.

Das Gericht von Agrigent stimmte in der mündlichen Verhandlung am 13. November 2023 der Verteidigungsthese zu und entschied entsprechend.

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