Das Tar Napoli lehnte die Berufung gegen die Weigerung des Polizeipräsidiums der Hauptstadt ab, eine Genehmigung gemäß Art. 88 Tulps für die Tätigkeit des Wettsammelns in der Gemeinde Bacoli (NA) zu erteilen. Der Tar beurteilte die Messung des Mindestabstands zu sensiblen Orten als korrekt (nicht eingehalten).

„Dieser Abstand scheint, auch im Lichte der dokumentierten Antworten der befragten Verwaltungen, nach Kriterien, die die Straßenachsen berücksichtigen, und damit auf der Grundlage der kürzesten Fußgängerabstände korrekt berechnet zu sein“, heißt es in dem Gerät.

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