Der Rechtsanwalt Markus Ripamonti, Anwalt des Konzessionärs, bei dem der Streit vorgebracht wurde Verletzung der Regeln auf Glücksspielwerbung von AGCOM Kommentieren Sie die Bestimmung.

Der Rechtsanwalt Marco Ripamonti äußert sich zu den Textdaten der Bestimmung wie folgt: „Haut e Zugehörigkeiten Auf Vergleichsseiten sind das meiner Meinung nach zwei Seiten derselben Medaille. Dies sind zwei Formen, durch die der GAD-Konzessionär erfüllt seine Informationsrechte, Marketing und Werbung, wo Förderung ist nicht gleichbedeutend mit Werbung.

Provisionsprofile Bei Skins und Affiliates handelt es sich um Vertragsinhalte privater Natur, die in keinem Fall den Zweck der jeweiligen Verträge ändern, der nichts mit Werbung zu tun hat. Dort Streit durch AGCOM es löst eine Art Kurzschluss in Bezug auf eine Architektur aus, die ein Remote-Glücksspiel-Sammelsystem impliziert, das von den meisten Konzessionären unter der Ägide von ADM implementiert wird. Ich sehe keine besonderen Unterschiede zwischen der Skin-Frage und der zu den Vergleichsportalen und bin mir sicher, dass beide Profile geklärt werden.“

Tatsächlich bestreitet der AGCOM-Streitbericht die Natur der beiden Dienste als Formen der Werbung für die Spielekanäle des Lizenznehmers sowie für Online-Spiele im Falle einer Zugehörigkeit. ,

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