Das Berufungsgericht von Rom bestätigte mit Urteil vom 29. März 2024 das Freispruchsurteil ersten Grades, das das Gericht der Hauptstadt zugunsten zweier mit GoldBet verbundener CED-Inhaber wegen Tatsachen aus dem Jahr 2012 gefällt hatte, als der österreichische Betreiber er gesammelte Wetten ohne Konzessions- und Autorisierungstitel.

Im erstinstanzlichen Verfahren hatten sich ADM AND MEF über die Staatsanwaltschaft der Zivilklage angeschlossen und Schadensersatz in Höhe von etwa 800.000 Euro gefordert. Dabei bestritten sie die Tatsache, dass GoldBet im Hinblick auf den Zugang zum Internet als diskriminierter Betreiber anzusehen sei Konzessionssystem. Die erste Instanz endete mit einem Urteil, mit dem das Gericht von Rom die Argumente des Anwalts Marco Ripamonti akzeptierte, historischer Verteidiger der CTDs, die mit dem österreichischen Buchmacher verbunden sind, der jetzt Teil der Gruppe ist Lottomatic, hatte die Diskriminierung von GoldBet und seinen Managern unterstützt und demonstriert. Die Staatsanwaltschaft gab nicht auf und legte Berufung ein, mit der Begründung, es liege keine Diskriminierung sowohl in Bezug auf die Bersani-Mitteilung als auch in Bezug auf die nachfolgende Monti-Mitteilung vor.

In der mündlichen Verhandlung am 29. März 2024 im Berufungsverfahren zur Entscheidung über den Schadensersatzantrag stritten die Parteien und brachten ihre jeweiligen Standpunkte erneut vor. Insbesondere hat der Anwalt Ripamonti die gesamte GoldBet-Affäre rekonstruiert, indem er alle von den verschiedenen italienischen Gerichten erwirkten Freisprüche (ungefähr einhundertfünfzig) vorgelegt hat und die Einzelheiten der Anhörungen vor dem Kassationsgericht schilderte, die der Verteidiger selbst besprochen hatte Im Laufe eines Jahrzehnts kam es zu den Urteilen, mit denen der Oberste Gerichtshof die Diskriminierung des österreichischen Buchmachers bescheinigte.

Das Urteil ersten Grades wurde mit der Ablehnung der Schadensersatzanträge von MEF und ADM bestätigt.

So der Anwalt Marco Ripamonti: „Ich bin zufrieden, denn selbst mit 150 Urteilen auf dem Buckel wird nichts jemals als selbstverständlich angesehen, außerdem bin ich in der Gegenwart wirklich unparteiischer Richter, immun gegen Vorurteile und Einflüsse, insbesondere wenn das Thema ist unbequem und unbeliebt.“

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