Nach der Übermittlung eines Untersuchungsberichts der Generaldirektion Wettbewerb, Konsum und Betrugsbekämpfung verhängt die Wettbewerbsbehörde eine Geldstrafe von 750.000 Euro gegen den Nationalen Verband der französischen Tabakwarenhändler (CNBF) wegen Kartellpraktiken im Spielevertriebssektor.

Diese Praktiken bestanden darin, Boykottaktionen zu organisieren, um die Eröffnung alternativer Glücksspielvertriebsstellen zu verhindern, die im Rahmen einer Partnerschaft zwischen der FDJ und dem Unternehmen Réseau Fleuri (Floristen der Marke Florajet) vorgesehen waren.

Die FDJ-Initiative zur Diversifizierung der Glücksspielanbieter: die Partnerschaft mit Réseau Fleuri

Seit 2013 hat die FDJ Vertragsbeziehungen mit dem Unternehmen Réseau Fleuri (7.500 Floristen) aufgenommen und den Online-Verkauf des „Bouquet Chance“ (ein Blumenstrauß mit Rubbellos) genehmigt.

Aufgrund dieser ersten Erfahrungen wurde Ende 2015 eine umfassendere Partnerschaft zwischen den beiden Unternehmen geschlossen, die es Floristen im Florajet-Netzwerk ermöglicht, einige Rubbellose und Ziehungsspiele (Loto, EuroMillions und Keno) zu vertreiben.

Die Zustimmung der FDJ zu Filialen außerhalb des Trafikennetzes hat bei ihr großen Unmut hervorgerufen. In Anbetracht der Tatsache, dass der „Florajet-Fall“ im Gegenzug „sehr harte Maßnahmen gegen die FDJ“ erforderte und dass es notwendig war, „ihr neues Spiel zu boykottieren, das im September erscheinen wird“, initiierte und organisierte die CNBF Aktionen zum Boykott der FDJ-Spiele. Aktionen, die auf lokaler Ebene von regionalen Verbänden und Gewerkschaftskammern der Tabakhändler übertragen werden.

Die Boykotte wurden insbesondere anlässlich der Einführung der neuen Spielformel EuroMillions am 27. September 2016 sowie der Einführung der Online-Spiele (Loto, Sportloto und EuroMillions) am 22. September 2016 organisiert.

Indem sich die CNBF darauf konzentrierte, potenzielle Tabakwarenkonkurrenten auszuschalten, ging sie über die Grenzen ihrer legitimen Gewerkschaftstätigkeit hinaus und intervenierte in den Markt.

Die Behörde erachtete dieses Verhalten als besonders schwerwiegend und verhängte daher für den Zeitraum der betreffenden Praktiken, zwischen dem 750.000. August und dem 23. September 27, ein Bußgeld in Höhe von 2016 Euro. Die Behörde ordnete schließlich die Veröffentlichung auf der Homepage bzw. auf ihrer Website sowie an in einem an seine Mitglieder gerichteten Newsletter eine Zusammenfassung seiner Entscheidung.

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