Das Kassationsgericht kommt auf die Möglichkeit zurück, dass ein im Ausland ansässiger Buchmacher als Steuerpflichtiger für die einheitliche Wettsteuer angesehen werden kann. Mit Urteil vom 28. September gab es der Berufung gegen das angefochtene Urteil statt und entschied in der Sache über die Entscheidung …

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