Die Geldbuße in Höhe von 30.000 Euro wird dem Eigentümer eines Gebäudes auferlegt, in dem im Jahr 2014 sechs Geräte beschlagnahmt wurden, im Zusammenhang mit dem umstrittenen Verstoß gegen Art. 110, Absatz 9, Bst. f), des Königlichen Erlasses Nr. 773/1931 (sog. TULPS).…
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