Der Staatsrat akzeptierte – per Beschluss – den vorsorglichen Antrag eines Wetthändlers gegen die MEF und die Adm, in dem sie eine Reform des Urteils des regionalen Verwaltungsgerichts Latium forderten, mit dem der Zahlungsantrag im vergangenen Juli als legitim angesehen wurde - gezahlt von den verschiedenen Betreibern der Branche - von weiteren 30 Millionen als „Salvasport“-Beitrag.

„Nachdem sie festgestellt haben – erklären die Richter –, dass die Kunst. Gemäß Art. 217 des Gesetzesdekrets 34/2020 wurde zur Bewältigung der Wirtschaftskrise, unter der die im Sportsektor tätigen Unternehmen nach der Verabschiedung von Maßnahmen zur Eindämmung und Bewältigung des epidemiologischen Notfalls durch COVID-19 leiden, der „Fonds für die Wiederbelebung des Nationalsports“ eingerichtet System“, dessen Ressourcen speziell dem Sportamt unter dem Vorsitz des Ministerrats zugewiesen werden, um „Maßnahmen zur Unterstützung und Wiederherstellung der Sportbewegung“ zu ergreifen; unter Hinweis darauf, dass für die Bereitstellung dieses Fonds ab dem Datum des Inkrafttretens des oben genannten Gesetzesdekrets und bis zum 31. Dezember 2021 die Zahlung eines Anteils in Höhe von 0,5 Prozent der Gesamteinsätze aus Sportwetten vorgesehen war Veranstaltungen aller Art und dass die Zuweisung des Fonds selbst innerhalb der Höchstgrenze von 40 Millionen Euro für das Jahr 2020 und 50 Millionen Euro für das Jahr 2021 festgelegt wurde; In Anbetracht dessen, dass die Rechtsfrage, um die sich der Streit dreht, darin besteht, ob der oben genannte Art. 217 kann in dem vom Generalstaatsanwalt des Staates vorgesehenen und vom angefochtenen Urteil akzeptierten Sinne gelesen und ausgelegt werden, wonach die Höchstgrenze der Zuweisung nur den Teil der Abgabe betrifft, der zur Auffüllung des Fonds bestimmt ist, und nicht auch den maximale Höhe der Abgabe, der die in der Branche tätigen Wirtschaftsteilnehmer unterliegen, deren Erhebung weiterhin in den Staatshaushalt im Rahmen des beim Ministerium für Wirtschaft und Finanzen erstellten Sondervoranschlags einfließt; oder ob im Gegenteil auf der Grundlage der von den Beschwerdeführern vorgeschlagenen exegetischen Option die Begrenzung der Mittelzuweisung als (implizite) Begrenzung der Abgabe fungieren kann, und zwar auf der Grundlage der durch den Notfall gewünschten teleologischen Verbindung Dekret zwischen der Zwangsabgabe und dem Solidaritätsverhältnis auf der Grundlage seiner eigentlichen Einrichtung, d Millionen Euro für das Jahr 40); in Anbetracht der Tatsache, dass die oben genannte Kapazität vollständig ausgeschöpft ist und dass der heutige Streit nur die geschuldeten oder nicht geschuldeten zusätzlichen Zahlungen betrifft, so dass ein Gesamtbetrag von rund 2020 Millionen Euro zu Lasten der betroffenen Wirtschaftsteilnehmer, einschließlich der heutigen, verteilt werden soll Beschwerdeführerin, und dass daher im Hinblick auf den konkreten Zweck der Sportförderung kein Schaden oder eine Schadensgefahr eintreten würde; war daher der Ansicht, dass die Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckbarkeit des angefochtenen Urteils gegeben seien, wobei bei der Abwägung der gegensätzlichen Interessen auch das allgemeine öffentliche Interesse daran zu berücksichtigen sei, dass die Inkassotätigkeit in einem Rahmen plausibler Gewissheit durchgeführt werde, und auch die Vermeidung unnötiger Verwaltungsaufwand für den Fall, dass dann Rückerstattungen erfolgen sollten, sowohl zum Schutz der Geschäftstätigkeit angesichts der hohen Höhe der beantragten Beträge als auch der Auswirkungen, die diese auf die Finanzberichte der betroffenen Unternehmen haben würden, einschließlich der der heutige Berufungskläger. Die Kosten der Vorsorgephase werden kompensiert.

PQM

Der Staatsrat am Gerichtssitz, Siebte Sektion, nimmt den mit der Beschwerde-Nr. vorgeschlagenen vorsorglichen Antrag an. 6861/2023 und setzt dadurch die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Urteils aus. Ab sofort findet die öffentliche Anhörung am 5. Dezember 2023 zur gewohnten Zeit statt
endgültige Entscheidung des Falles. Es kompensiert die Kosten der Vorsorgephase.“

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