Die Vereinbarung wurde zwischen der Generaldirektion für Glücksspielregulierung und der Generalverwaltung der Autonomen Gemeinschaft des Baskenlandes über die Mitgliedschaft im Global Betting Market Research Service unterzeichnet

Die Autonome Gemeinschaft des Baskenlandes und die Generaldirektion für Glücksspielregulierung (im Folgenden: DGOJ) haben die Vereinbarung zum Beitritt zum Global Betting Market Research Service unterzeichnet.

Ziel der Vereinbarung ist es, dass sich die Direktion für Glücksspiel und Unterhaltung der baskischen Regierung über die Regionalpolizei von Ertzaintza dem globalen Forschungsdienst des Wettmarktes anschließt, der von der Generaldirektion für die Regulierung von Glücksspielen verwaltet wird, so dass Die Spiel- und Unterhaltungsabteilung der Ertzaintza kann im Rahmen ihrer Aufgaben möglicherweise auf die im Dienst enthaltenen Daten zugreifen.

Dieser Dienst wird durch die neunte Zusatzbestimmung des Gesetzes 13/2011 vom 27. Mai 2011 zur Regulierung des Glücksspiels geregelt und hat den folgenden Zweck: Betrug im Sportwettenmarkt verhindern und bekämpfen und Manipulation bei Wettbewerben dieser Art durch den Informationsaustausch zwischen den Hauptakteuren, die an der Beseitigung dieser Geißel interessiert sind. Damit trägt es dazu bei, die Werte des Fairplay im spanischen Sport aufrechtzuerhalten.

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