Ankündigung 2000 Agenturen, die technischen Funktionsabläufe des Netzwerks

(Jamma) Mit einer von Roberto Fanelli, stellvertretendem Zentraldirektor der Zoll- und Momopoli-Agentur, unterzeichneten Notiz werden die technisch-funktionalen Verfahren des Telematiknetzes der Konzessionäre mitgeteilt, die an der Ausschreibung für die 2000-Agenturen teilgenommen haben. Nachfolgend der Text des Rundschreibens.

Artikel 1 Absatz 19 des Übereinkommensentwurfs legt fest, dass die Zoll- und Monopolverwaltung (ADM) eine technisch-funktionale Prüfung des Telematiknetzes des Händlers vor der Aktivierung des Ladennetzes durchführt.
Diese Aktivität zielt darauf ab, die Gültigkeit und Effizienz der Schnittstellenmethoden der von den Konzessionären übernommenen Informationssysteme mit dem nationalen Totalisator gemäß den von ADM in den separaten Kommunikationsprotokollen für die verschiedenen öffentlichen Spiele, auf die in diesem Thema Bezug genommen wird, angegebenen Spezifikationen zu überprüfen, für die korrekte und vollständige Übermittlung der interessierenden Daten und aller weiteren Elemente, die von der Vereinbarung und den beigefügten technischen Vorschriften verlangt werden.
Zur schnellen Aktivierung des neuen Sammelnetzes und gemäß dem Grundsatz der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens wird ein vereinfachtes Verfahren zur Durchführung der technisch-funktionalen Überprüfung gemäß Absatz 5 des oben genannten Artikels eingerichtet 19.
Die Vertragspartner bleiben verpflichtet, gemäß den Bestimmungen der technischen Regeln den technischen Bericht vorzulegen, in dem die technischen und funktionalen Merkmale des Telematiknetzes sowie die zugehörige technologische Ausrüstung beschrieben werden.
Das vereinfachte Verfahren zur Durchführung der Technisch-Funktionsprüfung gliedert sich in folgende Phasen:
1. ausdrückliche Einhaltung derselben durch die interessierten Bieter;
2. Angabe des Anbieters des Konnektivitätsdienstes für jede Art von Spiel, der bereits vorhanden ist und dessen Arbeit er weiterhin zu nutzen beabsichtigt;
3. Verlängerung, durch ADM, der positiven Ergebnisse nur der technisch-funktionalen Kontrollen, die bereits für die Wildarten durchgeführt wurden, die unter die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung geltenden Konzessionsregelungen fallen.
Aus den oben genannten Gründen und insbesondere in Bezug auf Punkt 3) kann das vereinfachte Verfahren nur auf erfolgreiche Bieter angewendet werden, die sich den früheren konventionellen Regelungen (sogenannte „Bersani“, „Giorgetti“ und „Rinnovate“) angeschlossen haben. wie in der Vergangenheit haben sie bereits die technisch-funktionale Überprüfung für die jetzt unter die neue Konzessionsregelung fallenden Arten von Spielen bestanden.

Die Berechtigten öffentlicher Glücksspielstätten, die das vereinfachte Verfahren für die technisch-funktionelle Prüfung beitreten wollen, müssen diese an die Zoll- und Monopolverwaltung (ADM) unter folgender Anschrift senden:

Zoll- und Monopolagentur Zentralverwaltung für Steuern und Monopolspiele Wettbüro
Via della Luce 34/a bis – 00153 – Rom – Italien


spätestens zum Abschluss des Konzessionsvertrages, die ausdrückliche Aufforderung zur Einhaltung derselben durch Ausfüllen und Unterzeichnen durch den gesetzlichen oder Verhandlungsvertreter mit den erforderlichen Befugnissen, derspezielles Bewerbungsformular (Anlage 1 zu diesem Rundschreiben) auf dem Internetportal der Agentur verfügbar.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Einhaltung des fraglichen vereinfachten Verfahrens eine Option für die Auftragnehmer darstellt, unbeschadet der Möglichkeit für ADM, weitere technisch-funktionale Überprüfungen des Telematiknetzes im Falle von technologischen Anpassungen und außerordentlichen Wartungsarbeiten durchzuführen .

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