„Mit Beschluss Nr. 73/E hat die Agentur der Einnahmen die Steuernummer Nr. festgelegt. 6957, um über das Formular F24 die Verwendung des nicht rückzahlbaren sogenannten „Ausgleichsbeitrags“ im Sinne von Art. 1, Absätze 16-27 des Gesetzesdekrets Nr. 73/2021 CD…

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