Vergnügungsautomaten vom Typ Touchscreen, münzbetrieben und ohne Geldgewinne, sind von der Zoll- und Monopolbehörde zugelassen, aber die Betreiber sind nicht in der Lage, das Online-Verfahren abzuschließen, um sie in einer Bar aufstellen zu können. UND'…
Startseite Unterhaltungsausrüstung Unterhaltungsautomaten: Touchscreens mit regulärer Freigabe können nicht...