„Die Trafiken haben in dem langen Gesetzgebungsprozess, der zur Neuordnung der Spiele führen wird, bereits einen ersten Erfolg erzielt. Und ja, denn der Text des Entwurfs eines Gesetzesdekrets zum Online-Glücksspiel erkennt an mehreren Stellen an, dass den Tabakwarenhändlern im Gesamtkontext des Vertriebsnetzes eine besondere Stellung zukommt. Es ist klar, dass Artikel 13 – der den Aufladestellen gewidmet ist – eine ausdrückliche Unterscheidung zwischen den Eigentümern von Monopolgeschäften, die zum Sammeln öffentlicher Spiele berechtigt sind, und den Subjekten, die im allgemeinen Sinne gemäß den Artikeln 86 oder 88 TULPS zugelassen sind, vornimmt. Tatsächlich konfiguriert das Dekret das PVR-Netzwerk, indem es Tabakhändler als geeignete Subjekte für die Durchführung der entsprechenden Sammeltätigkeit angibt, allein aufgrund der Tatsache, dass sie zum Sammeln öffentlicher Spiele berechtigt sind, und unabhängig davon, ob sie möglicherweise über die 86- oder 88-TULPS-Lizenz verfügen. Dies ist ein wichtiger Schritt für unsere Kategorie, da er die Anerkennung einer angeborenen Professionalität voraussetzt, auf die der Gesetzgeber im Hinblick auf den Spielerschutz und die Transparenz des Spielbetriebs voll und ganz setzt. Der Weg zur Neuorganisation ist noch lang und voller Schwierigkeiten, aber ein erster Fixpunkt ist bereits erreicht: War es selbstverständlich, dass Tabakwaren ein Grundelement des terrestrischen Vertriebsnetzes sind, so ist es nun klar, dass sie es auch in der Hinsicht sind zum Online-Glücksspielmodus". Also in einer Notiz die Union der Sportempfänger.

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