Lombardei, der Inhalt des parlamentarischen Gesetzentwurfs. Nehmen Sie Slots aus Bars und allgemeinen öffentlichen Einrichtungen mit

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(Jamma) Hol die Slots aus den Bars und komm schon Verkaufsstellen, deren Haupttätigkeit nicht in der Vermarktung öffentlicher Glücksspielprodukte besteht. Es ist eine der Bestimmungen in der Text des Gesetzes, dass die Region Lombardei geprüft wird und nach Billigung dem Parlament übermittelt wird. Der Zweck des Gesetzes von "Maßnahmen zur Bekämpfung des Spielsuchtphänomens und Rationalisierung öffentlicher Spielstätten“ ist „die derzeitige Aufteilung und Fragmentierung bestehender Glücksspielangebotsstellen in der Umgebung zu reduzieren, so dass es den dafür zuständigen Stellen unmöglich ist, sie zu kontrollieren, und wo es ebenso nicht möglich ist, die angemessene Professionalität der Betreiber zu gewährleisten, um die zu schützen schwächsten Gruppen von Spielern, d. h. Minderjährigen, denen das Glücksspiel verboten ist“ und „die professionelle Anpassung der Anbieter von legalen Glücksspielen fördern, illegales oder irreguläres Glücksspiel bekämpfen, Spielexzesse begrenzen, die das Auftreten von pathologischem Glücksspiel begünstigen können“.

 

Dem Vorschlag zufolge ist „in Verkaufsstellen, die eine andere Haupttätigkeit als die Vermarktung öffentlicher Glücksspielprodukte haben und deren für die Haupttätigkeit vorgesehene Fläche 20 Quadratmeter nicht überschreitet, die Aufstellung von Unterhaltungsautomaten verboten“ (§ 6).

1) in Badeanstalten und privaten Clubs jeglicher Art und sozialer Zielsetzung;

2) in den im Inland betriebenen Datenübermittlungszentren (CTD) für die Annahme von Wetten aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Februar 2012 (Verbot auch für VLTs);

3) in öffentlichen Spielhallen, in denen Minderjährigen unter 18 Jahren Zutritt gewährt wird;

4) in jeder Bar, Restaurant und ähnlichen Einrichtungen mit einer Fläche von mindestens 20 Quadratmetern und höchstens 50 Quadratmetern die Installation von mehr als 2 Geräten nach Artikel 110 Absatz 6 Buchstabe a). Die Anzahl der Leuchten kann pro weitere 50 Quadratmeter um eine Einheit erhöht werden, bis zu einer maximalen Anzahl von 6 Leuchten.

  1. in jedem Hotel und ähnlichen Betrieben die Installation von mehr als einer Vorrichtung nach Artikel 110 Absatz 6 Buchstabe a) pro 20 Zimmer. Die Anzahl solcher Geräte oder Geräte darf 4 bis 100 Räume nicht überschreiten, die für jeweils weitere 100 Räume um eine Einheit bis zu einer Höchstzahl von 6 erhöht werden kann.

In allen vorgenannten gewerblichen Betrieben befinden sich die Unterhaltungsautomaten des § 6 in Räumen, die baulich und architektonisch von den Bereichen getrennt sind, die für die Haupttätigkeit des Betriebes bestimmt sind. Zu diesen separaten Räumen gehört ein spezieller Bereich für Raucher, der auf der Grundlage der technischen Anforderungen des Erlasses des Ministerpräsidenten vom 23. Dezember 2003 geschaffen wurde. Die Gesamtfläche, die für die Aufstellung von Unterhaltungsgeräten bestimmt ist, darf nicht größer sein als die für die Haupttätigkeit der Räumlichkeiten vorgesehene Fläche.

Das Zeitlimit für Glücksspiele auf Bundesebene ist wochentags und sonntags auf 2,00 Uhr und freitags und samstags auf 3,00 Uhr festgelegt, mit Ausnahme restriktiverer Zeiten, die von den Regionen genehmigt wurden. Nach diesen Zeiten ist die telematische Nutzung der Geräte untersagt.

Spielsaalbetreuer müssen Teil eines speziellen Verzeichnisses sein, auf das zugegriffen werden kann, nachdem sie einen speziellen Qualifizierungskurs besucht haben, der von den Regionen organisiert wird.

 

Übertragung der einheitlichen Steuererhebung auf die Territorien

 

Ein Betrag in Höhe von 30 % der Einnahmen aus der angewandten einheitlichen Steuererhebung (PREU). Spielautomaten werden den Kommunen zur Finanzierung der damit verbundenen bürgerlich-administrativen Tätigkeiten gespendet.

Um diese Einnahmen an die Kommunen zu zahlen, legt das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen mit einem speziellen Erlass die Methoden fest, mit denen die Netzwerkkonzessionäre regelmäßig die Einnahmen aus der Sammlung von Wetten auf kommunaler Basis und die Methoden für die Zuweisung an die Kommunen mitteilen der Anteil pro sie fällig.

 

Verbot der Verwendung von Debitkarten zur Bezahlung von Spielwetten

In Geschäften, die Spielautomaten hosten, ist es verboten, den Spielern Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, um Wetten, die mit den Unterhaltungsautomaten getätigt werden, mit Debitkarten zu bezahlen.

Bei einem Verstoß gegen die in Absatz 1 genannten Vorschriften wird der Übertreter mit einer Ordnungsstrafe in Höhe von 1.000 bis 10.000 Euro für jeden Verstoß gegen das Verbot bestraft.

 

 

Gegensatz zu illegalem und irregulärem Glücksspiel

 

Das Gesetz sieht auch Beschränkungen für andere Arten des öffentlichen Glücksspiels vor. Verbieten Sie zum Beispiel dieEröffnung und Tätigkeit von Subjekten, die Glücksspiele durch die Nutzung von CTDs (Datenübermittlungszentren) bei ausländischen Betreibern ohne staatliche Lizenz sammeln. Dieses Verbot gilt auch, wenn die mit dem Glücksspiel verbundene Aktivität nicht die vorherrschende ist.

Das Pokerspiel mit Geldpreisen ist in allen seinen Varianten im privaten Kreis nicht erlaubt.

Das Aufstellen von Unterhaltungsgeräten gemäß § 6 in privaten Clubs ist verboten.

Die Ausübung der Tätigkeit durch Subjekte, die die Datenübermittlung an ausländische Wettanbieter durchführen, die im Besitz einer staatlichen Konzession sind unterliegt der Zahlung von a Bank- oder Versicherungsgarantie auf erste Anforderung.

 

Das Gesetz sieht auch Beschränkungen für andere Arten des öffentlichen Glücksspiels vor. Verbieten Sie zum Beispiel dieEröffnung und Tätigkeit von Subjekten, die Glücksspiele durch die Nutzung von CTDs (Datenübermittlungszentren) bei ausländischen Betreibern ohne staatliche Lizenz sammeln. Dieses Verbot gilt auch, wenn die mit dem Glücksspiel verbundene Aktivität nicht die vorherrschende ist.

Das Pokerspiel mit Geldpreisen ist in allen seinen Varianten im privaten Kreis nicht erlaubt.

Das Aufstellen von Unterhaltungsgeräten gemäß § 6 in privaten Clubs ist verboten.

Die Ausübung der Tätigkeit durch Subjekte, die die Datenübermittlung an ausländische Wettanbieter durchführen, die im Besitz einer staatlichen Konzession sind unterliegt der Zahlung von a Bank- oder Versicherungsgarantie auf erste Anforderung.

 

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