AAMS-Erweiterung. Geldwäschebestimmungen für Händler

29

  (Jamma) Die Autonome Verwaltung der staatlichen Monopole hat den Konzessionären von Unterhaltungsautomaten mitgeteilt, dass „als teilweise Korrektur dessen, was zuvor in der Notiz vom 13. Februar angegeben wurde, beginnend mit der Übermittlung der relevanten Daten zur Bekämpfung der Geldwäsche ...

Um diesen Artikel zu lesen

Anmelden oder registrieren

Vorherige ArtikelVergnügungsautomaten und Steuerungen. Wer zahlt, wenn der „Controller“ inkompetent oder unvorbereitet ist?
Nächster ArtikelAAMS-Erweiterung. Änderungen bei der Übermittlung von Daten zur Bekämpfung der Geldwäsche