Ticketeinlösung

„Wie bekannt ist, um die Lieferkette von Geräten ohne Geldprämien im Sinne von Absatz 7 der Technik zu ermöglichen. 110 TULPS zur Anpassung an aktuelle technische und administrative Vorschriften, mit Direktionsbeschluss Nr. Mit der Verordnung Nr. 172999 vom 1. Juni 2021 wurde eine Übergangsfrist für bereits installierte, aber keiner technischen Konformitätsprüfung unterzogene Geräte festgelegt, die dazu führte, dass die Freigabe der Betriebserlaubnis nach Selbstzertifizierung am 31. Dezember 2023 erlosch. Um die Deinstallation aufgrund des Ablaufs der zahlreichen geltenden Genehmigungen für die Geräte zu vermeiden, die noch in die betreffende spezifische Kategorie fallen, hat die Agentur Direktionsbeschluss Nr. 756965 vom 19. Dezember 2023Die auf der institutionellen Website veröffentlichte Verordnung sieht eine Verlängerung der Übergangsregelungen bis zum 31. Dezember 2024 vor, wodurch die Wirkung der Selbstzertifizierungen und der damit verbundenen Genehmigungen bis zu diesem Datum verlängert werden kann und somit die Fristen an die Fristen für die Geräte angeglichen werden Wird in der „Reiseunterhaltungsaktivität“ verwendet. Dies lesen wir in einer Mitteilung der Zoll- und Monopolbehörde.

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