Das regionale Verwaltungsgericht für Latium (Zweite Abteilung) hat per Dekret die von einer Spielhalle gegen die Zoll- und Monopolbehörde eingereichte Berufung angenommen, in der es die Aufhebung des Banknotenschutzes unter Aussetzung der Wirksamkeit beantragte. N. 18434/RU vom 28. Dezember 2023 und mitgeteilt am 9. Januar 2024, mit der die Zoll- und Monopolbehörde die Schließung des Handelsgeschäfts mit der Bezeichnung „(...)“ für einen Zeitraum von zehn Tagen anordnete.

„Angesichts der Tatsache, dass – erklären die Richter – die Funktion des vorläufigen Beschlusses nicht darin besteht, das Urteil vorwegzunehmen, sondern lediglich darin besteht, irreversible Vorurteile zu verhindern, die auch durch die kollegiale vorläufige Maßnahme nicht vermieden werden können; unter Berücksichtigung der Tatsache, dass zu diesem Zweck die Schwere des Schadens anhand eines angemessenen Vergleichs der Auswirkungen beurteilt werden muss, die die Sicherungsmaßnahme auf die gegensätzlichen Interessen der Parteien hat; in Anbetracht der Tatsache, dass angesichts der konkreten Daten, die den Fall der eingereichten Beschwerde charakterisieren, und der legitimierenden Position des beschwerdeführenden Unternehmens dieses derzeit als Betreiber der Tätigkeit des Sammelns von Glücksspielen durch die Installation von Videoterminals (VLT) betroffen ist. für legales Glücksspiel gemäß Art. 110, Absatz 6, Buchstabe. a) und b) der TULPS ab der Annahme des Hinweises im Epigraph, der das betreffende Geschäftsjahr für zehn Tage ab dem 9. Februar 2024 abschließt; davon ausgegangen werden kann, dass die im angeführten Artikel vorgeschriebenen Umstände von äußerster Schwere und Dringlichkeit vorliegen. 56, Absatz 1 des Kodex. proc. adm.; ist daher der Ansicht, dass die vertretenen Vorurteile durchaus dadurch behoben werden können, dass die Ausführung der oben genannten angefochtenen Bestimmung bis und spätestens bis zum Tag der verfügbaren Ratssitzung am 28. Februar 2024 verschoben wird, in dessen Rahmen etwaige kollegiale Entscheidungen angemessen getroffen werden können zur Definition des Urteils in dem Zustand, in dem es ergangen ist; akzeptiert den Antrag auf eine monokratische Sicherungsmaßnahme im Sinne der Begründung. Der Ratssaal ist für die kollegiale Beratung für den 28. Februar 2024, normale Öffnungszeiten, vorgesehen.“

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