Gebühren, die mit Unterhaltungs- oder Vergnügungsautomaten eingenommen werden, die an öffentlichen Plätzen oder für die Öffentlichkeit zugänglichen Orten aufgestellt sind, sind von der Pflicht zur elektronischen Speicherung und telematischen Übermittlung der Tagesgebühren ausgenommen, unbeschadet der Pflicht zur Eintragung der Transaktionen in das Register der…
Startseite Unterhaltungsausrüstung Spielautomaten- und Videolotteriegebühren: Nein zur Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung und elektronischen Speicherung