Es ist legitim, einer Spielhalle die Möglichkeit zu verweigern, Schilder mit der Aufschrift „slot“ oder „vlt“ an ihren Fenstern anzubringen. Dies bekräftigt der Staatsrat in der der Verwaltung der Staatsmonopole vorgelegten Stellungnahme zur Ablehnung der Verwaltung …
Die Symbole „SLOT“ und „VLT“ erhöhen die Attraktivität des Glücksspiels: Nein, Schilder an den Fenstern eines Spielsalons, es ist Werbung verboten
FOLGE JAMMA IN DEN SOZIALEN MEDIEN
Senat, M5S-Frage: „Aufklärung der im Haushaltsgesetz 2022 vorgesehenen Zuweisung von Beträgen ausschließlich für Rennbahnen in Palermo und Livorno“
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