„Die Zoll- und Monopolbehörde hat im Rahmen der institutionellen Tätigkeit auf sizilianischem Gebiet erfahren, dass sich Personen mit einer nicht näher bezeichneten Karte als „Monopolinspektoren“ qualifiziert haben und die Händler um Informationen zu Automaten mit Geldpreisen gebeten haben ( NewSLOT) im Sinne von Artikel 110, Absatz 6, Buchstabe a) des TULPS, wobei in einigen Fällen Fotoberichte der Genehmigungen eingeholt und auch die Unterzeichnung der Kontrollbescheinigung verlangt werden. Es wird festgelegt, dass die für die Kontrollen zuständigen ADM-Beamtenteams aus mindestens zwei Einheiten bestehen und dass diese Tätigkeiten nach einer sorgfältigen technischen Inspektion der Ausrüstung und einer Überprüfung des administrativen Teils mit der Ausarbeitung des Dokuments abgeschlossen werden müssen Bericht über die durchgeführten Maßnahmen, unterzeichnet von allen Parteien, die eine Kopie erhalten. Vor diesem Hintergrund werden alle Betreiber aufgefordert, auf möglichen Betrug oder Betrugsversuche zu achten und diesbezügliche Informationen den Behörden zu melden.“ Das schreibt er in einem ADM.

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