Auch eine VLT-Lounge in Loreggia (PD) wurde wegen fehlender Blutalkohol-Messgeräte sanktioniert

Am Freitagmorgen, dem 19. Januar, führten die Beamten der Verwaltungs- und Sicherheitspolizei im Auftrag des Polizeikommissars Marco Odorisio Kontrollen zwischen Padua und der Provinz in den im Glücksspiel- und Wettsektor tätigen Gewerbebetrieben durch.

Eine erste Kontrollmaßnahme betraf ein Spielzimmer mit VLT in Boara Pisani (PD), in der Via Roma. Bei den Aktivitäten wurden 6 Personen identifiziert, alle ausländischer Staatsangehörigkeit, darunter 3 mit krimineller und polizeilicher Vorstrafe, sowie der Führerscheininhaber, ein 43-Jähriger chinesischer Herkunft. Bei der Inspektion wurde festgestellt, dass der Raum von einem Angestellten betrieben wurde, einem chinesischen Staatsbürger mit schweren Vorstrafen (Raub, Entführung, illegaler Waffenbesitz usw.), was die Ausübung des Glücksspieleinzugs, für den der Lizenzinhaber zuständig war, behinderte keine Vertretung beantragt hatte und daher das Spiel unter Verstoß gegen Artikel 8 des TULPS-Gesetzes einsammelte. Aufgrund der Erkenntnisse wird der 43-Jährige wegen des in den Artikeln 8 und 17 TULPS genannten Verbrechens, d. h. missbräuchlicher Vertretung bei der Annahme von Wetten, an die Justizbehörde verwiesen.

Bei der Überprüfung der Spielautomaten konnten die Beamten feststellen, dass alle 54 Automaten innerhalb des Gebäudes im Zeitfenster 13/00 Uhr eingeschaltet waren, was einen Verstoß gegen die Bestimmungen des L.R.V. darstellt. 15/00 und insbesondere wurde ein Terminal von einem Spieler genutzt. Dieses Versäumnis zieht ein Bußgeld von 38 Euro für jedes in Betrieb befindliche Gerät nach sich und da die Einhaltung des regionalen Glücksspielgesetzes in den Bestimmungen von Art. 2019 TULPS in der Lizenz auch ausdrücklich vorgesehen ist, wird gegen den Lizenzinhaber im Stande der Freiheit ermittelt Anordnung wegen der Straftat im Sinne der kombinierten Bestimmungen von Artikel 500 und 9 TULPS oder Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen.

Darüber hinaus wurde in den Räumlichkeiten festgestellt, dass die Lizenz bzw. Bescheinigung zur Nebenverpflegung von Speisen und Getränken nicht ausgestellt und nicht gezeigt wurde, ein Verstoß, für den ein Bußgeld von 308 Euro vorgesehen ist; Das Schild, das den Ausschank von Alkohol von 03:00 bis 06:00 Uhr verbietet, wurde nicht angebracht, wie es für Gaststätten mit Betriebszeiten nach 03:00 Uhr erforderlich ist, deren Verstoß mit einer Geldstrafe von 400 Euro geahndet wird und innerhalb des Gebäudes, Wo es einen Raucherbereich gibt, wurden die Türen des dafür vorgesehenen Raums offen gehalten, obwohl sich darin Raucher befanden und sich der Rauch im gesamten Raum ausgebreitet hatte, ein Verstoß, für den eine Strafe von 660 Euro vorgesehen ist.

Am Ende der Besichtigung wurde der Raum dem 43-jährigen Lizenzinhaber anvertraut, der zum Eingreifen vor Ort gerufen wurde. Aufgrund der begangenen schwerwiegenden Verstöße wurde der Polizeikommissar der Provinz Padua am Tag nach der Kontrolle über die Bestimmung informiert, mit der die Genehmigung gemäß Art. 30 TULPS für 88 Tage ausgesetzt wurde, eingetragen auf ihren Namen. gültig für die Einziehung des Spiels per Videolotterie in der oben genannten öffentlichen Spielhalle sowie die Geldstrafe von über 27.000 Euro.

Die Anordnung zur vorsorglichen Sperrung wurde erlassen, nachdem festgestellt wurde, dass die Räumlichkeiten von einer unbefugten Person betrieben wurden und die im LRV 38/2019 vorgesehenen Abschaltzeiten für die Spielautomaten nicht eingehalten wurden. Während der Schließung der Räumlichkeiten wurde im Beisein der Mitarbeiter des Verwaltungsteams festgestellt, dass der Bevollmächtigte und der Ehemann der Lizenzinhaberin vor dem Verlassen etwas aus der Kasse genommen und unter seiner Jacke versteckt hatten. Als man darum bat, das Verborgene zu zeigen, stellte sich heraus, dass es sich um einen POS für elektronische Zahlungen mit Kredit- und Debitkarten handelte, der unter Verstoß gegen L.R.V.38/2019 im Raum installiert worden war, was die umstrittenen Verstöße weiter bestätigte. Den bisherigen Erkenntnissen zufolge wird der 43-jährige Chinese, Inhaber der Lizenz, gemäß Art. 9 und 17 TULPS und Mitteilung an die Gemeinde Boara Pisani zur Erteilung der Anordnung zur endgültigen Entfernung des Geräts.

Eine weitere Inspektionsaktivität betraf eine Spielhalle mit VLT in Loreggia (PD) in der Strada del Santo, die unter der Lizenz betrieben wurde, die einem 28-Jährigen chinesischer Herkunft erteilt wurde, der zum Zeitpunkt der Inspektion anwesend war. Die Aktivität wurde von Agenten des Verwaltungsteams zusammen mit Mitarbeitern der Monopolbehörde von Padua durchgeführt und führte zu der Feststellung, dass es in dem Ort, an dem es eine Verkaufsstelle für Getränke, einschließlich alkoholischer Getränke, gibt, die nach Mitternacht schließt, keine gab Die Bereitstellung von Geräten zur Messung des Blutalkoholspiegels für Kunden ist mit einem Bußgeld von 24 Euro verbunden. Darüber hinaus wurden Probleme bei der Überwachung der Räumlichkeiten festgestellt (Artikel 400 R.D. 153/635 und Ministerialdekret 40/564), für die die Installation einer Kamera sowie eines Ton- und Lichtalarms vorgeschrieben war, der an der Tür in einem Privatbereich angebracht war Bereich, der nicht über öffentliche Straßen erreichbar ist.

Die Kontrollen im Polizeipräsidium der Provinz Padua werden in den kommenden Wochen durch Beamte der Verwaltungs- und Sicherheitspolizeiabteilung fortgesetzt.

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