in in den letzten Tagen die Beamten der Sozialverwaltungspolizeiabteilung der Polizeipräsidium Neapel hatte in einem Gewerbebetrieb am Piazzale Tecchio eine Verwaltungskontrolle durchgeführt, die zur Beschlagnahme geführt hatte 15 Spielautomaten da festgestellt wurde, dass drei davon nicht mit dem Netzwerk der Zoll- und Monopolbehörde verbunden waren, während weitere zwölf auf weitere Kontrollen warteten.

Gestern Morgen führten die Agenten in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der Zoll- und Monopolbehörde weitere Kontrollen durch und stellten fest, dass in acht Spielautomaten durch einen doppelten Boden eine zweite elektronische Karte versteckt war, die es ermöglichte, die gespielten Karten nicht zu berücksichtigen und so die Besteuerung der eingezogenen Beträge vermeiden.

Aus diesem Grund haben die Betreiber sowohl den Eigentümer als auch den Inhaber der gewerblichen Tätigkeit wegen IT-Betrugs und Unterschlagung angezeigt, während die Geräte mit dem damit verbundenen Erlös von 6.569 Euro strafrechtlich beschlagnahmt wurden.

Darüber hinaus wurden weitere 9 Spielautomaten mit einem entsprechenden Erlös von 1641 Euro beschlagnahmt und die vorsorgliche Bürgschaft der anderen 12 zuvor kontrollierten Spielautomaten bestätigt. Schließlich verhängten die Polizisten Bußgelder in Höhe von insgesamt 174.000 Euro.

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