(Jamma) Der Kassationsgerichtshof hat die Berufung eines ligurischen Unternehmens zurückgewiesen, das wegen der Installation von 114.000 Geräten, die vom Berufungsgericht als Spielautomaten eingestuft wurden, mit einer Geldstrafe von mehr als 57 Euro belegt wurde. Die Geräte, die nicht mit dem Netzwerk verbunden sind, werden für die Cassation aufgedeckt…

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