Während der vom Polizeikommissar von Catania vorbereiteten Gottesdienste zur Eindämmung des Glücksspiel- und Heimwettphänomens führten Mitarbeiter des Verwaltungsteams der Verwaltungspolizeiabteilung des Polizeipräsidiums am Abend des 6. Aprils verschiedene Kontrollen durch in Spielhallen im Stadtgebiet von Catania.

In einem Spielzimmer im Stadtteil San Cristoforo fanden Polizisten einen elektronischen Spielautomaten mit rotierenden leuchtenden LEDs mit programmiertem Zufall, installiert und funktionsfähig, ohne Genehmigung und nicht im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung. Infolgedessen wurde das elektronische Gerät gemäß Artikel 13 des Gesetzes 689/81 beschlagnahmt. Gegen den Führerscheininhaber wurde für die festgestellte Straftat ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro verhängt.

Anschließend wurden die Ermittlungen auf den Bereich Corso Italia ausgeweitet, wo ein Spielzimmer überprüft wurde, in dem 11 elektronische Spielautomaten des verbotenen Typs, auf denen das Pokerspiel gezeigt wurde, gefunden wurden, die ebenfalls hier installiert waren und funktionierten Spielautomat mit 7 spielwilligen Kunden. Auch in diesem Fall kam es zu einer behördlichen Beschlagnahme der elektronischen Spielautomaten und es wurden gegen den Konzessionsinhaber elf Ordnungswidrigkeitsanzeigen mit Bußgeldern in Höhe von 11 Euro erhoben.

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