Das Verwaltungsgericht der Region Emilia-Romagna, Abteilung I, wies die Berufung eines Spielsalons in Modena auf Aufhebung einer zehntägigen Schließungsanordnung des Polizeipräsidiums wegen Verletzung der Öffnungszeiten zurück.

Für die TAR „ist entgegen der in der Berufung geäußerten These die Ein Verstoß gegen das Stundenlimit bei der Einholung von Wetten und beim legalen Glücksspiel fördert die Ansammlung gefährlicher Personen für die öffentliche Ordnung in dem von der Beschwerdeführerin geführten Unternehmen verantwortlich und hat sich daher gut entwickelt Das Polizeipräsidium forderte, diesen Verstoß zu stigmatisieren und seine Relevanz für die Annahme der Maßnahme zur Aussetzung der Tätigkeit hervorzuheben.

Infolgedessen ist die Anordnung der Aussetzung der Lizenz durch den Polizeipräsidenten gerechtfertigt, da "Die fragliche Befugnis, die weitgehend Ermessensspielraum hat, hat typischerweise präventiven und vorsorglichen Charakter, um primäre öffentliche Interessen wie Sicherheit und öffentliche Ordnung zu gewährleisten; Die Aussetzung der Erlaubnis ist folglich in allen Fällen als rechtmäßig erlassen anzusehen, in denen ohne Verschulden des Unternehmers eine Situation eintritt, die geeignet ist, eine konkrete und gegenwärtige Gefahr für die Allgemeinheit zu begründen(TAR Lombardei, Mailand, III, 16. Dezember 2013, Nr. 2836; 11. Februar 2011, Nr. 457; auch TAR Lombardei, Mailand, I, 9. August 2022, Nr. 1912; TAR Toskana, II, 4. Mai 2021, Nr. 631). Hinzu kommt, dass das bloße Vorliegen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausreicht, um es dem Polizeikommissar zu ermöglichen, die Sicherungsmaßnahme in Ausübung seiner Ermessensbefugnisse zu treffen, denen nur offensichtliche Unangemessenheit vorgeworfen werden kann.“

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