Staatsrat. Videopoker: „Das Wiederholen ist Teil der zulässigen Erweiterung des Spiels und stellt keinen Gewinn dar“

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Der Beschwerdeführer focht die Entscheidung der TAR an, „mit der Feststellung, dass der Beschlagnahmebericht des Strafrichters keine Beanstandung hinsichtlich der Gewinnauszahlung für die beschlagnahmten Glücksspielgeräte enthalte. Der Beschlagnahmebericht ist die logische Voraussetzung…

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