Das Gericht von Lecce gab den Anträgen eines Geschäftsführers statt und bestätigte die Verpflichtung zur Zahlung der im Vertrag vorgesehenen Vertragsstrafe an den Inhaber eines Tabakladens. Der Fall begann mit der Unterzeichnung eines Vertrags über die Installation im Jahr 2016.
Startseite Unterhaltungsausrüstung Tabakhändler, der einen Vertrag für die Slot-Installation unterzeichnet, „überträgt“ die Exklusivitätsverpflichtung auf neue...